{"id":75,"date":"2016-11-22T10:45:08","date_gmt":"2016-11-22T10:45:08","guid":{"rendered":"http:\/\/boden.kunststoffzentrum.de\/?page_id=75"},"modified":"2016-11-22T10:45:08","modified_gmt":"2016-11-22T10:45:08","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/boden.kunststoffzentrum.de\/?page_id=75","title":{"rendered":"AGBs"},"content":{"rendered":"<p><strong>Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n<p>1. Vertrag<br \/>\nDieser Vertrag kommt nur unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zustande. Entgegenstehende AGB\u00b4s werden nur in den Punkten wirksam, soweit sie mit vorliegenden Allgemeinen Bedingungen in Einklang stehen. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen sie nur dann Vertragsbestandteil werden, wenn sie ausdr\u00fccklich von uns akzeptiert wurden.<br \/>\nSchweigen auf Auftragsbest\u00e4tigung mit anders lautenden Bedingungen des Kunden sind nicht als Einverst\u00e4ndnis mit diesen Bedingungen anzusehen. F\u00fcr alle von uns werksvertraglichen Vertr\u00e4ge gilt die VOB. Vertr\u00e4ge mit uns kommen nur unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung zustande.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>2. Angebote<br \/>\nAlle Angebote erfolgen freibleibend. Vereinbarungen und Erkl\u00e4rungen sowie Ab\u00e4nderungen und Erg\u00e4nzungen dieses Vertrages, auch diejenigen von Vertretern, bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Best\u00e4tigung.<\/p>\n<p>3. Fristen<br \/>\nIm Vertrag genannte Lieferfristen bzw. Fertigungstermine sind ausschlie\u00dflich Circa-Termine, es sei denn, sie w\u00e4ren als Fixtermin gesondert bezeichnet.<br \/>\nF\u00fcr die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen haften wir nur insoweit, als uns die fristgerechte Lieferung zumutbar ist. Im Rahmen des kaufm\u00e4nnischen Gesch\u00e4ftsverkehrs gelten die Fristen vorbehaltlich der rechtzeitigen Selbstlieferung. In F\u00e4llen von Streik, Aussperrung, Betriebsst\u00f6rungen, h\u00f6herer Gewalt und sonstigen von uns nicht zu vertretenden Behinderungen &#8211; im kaufm\u00e4nnischen Gesch\u00e4ftsverkehr auch dann, wenn diese rechtswidrig sind &#8211; so verl\u00e4ngert sich eine etwa vereinbarte Frist oder Fixtermin um die Dauer der Verz\u00f6gerung. Wir sind verpflichtet, den Kunden von der Verz\u00f6gerung und ihrer voraussichtlichen Dauer unverz\u00fcglich zu unterrichten. Ist die Dauer der Verz\u00f6gerung f\u00fcr den Kunden unzumutbar, so kann dieser nach einer zu setzenden Nachfrist, welche mindestens drei Wochen betragen mu\u00df und mit einer Ablehnungsandrohung verbunden sein mu\u00df, vom Vertrag zur\u00fccktreten, wobei die Geltendmachung weiterer Schadensersatzanspr\u00fcche ausgeschlossen ist. Bei unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig langer Verz\u00f6gerung sind wir berechtigt, die Lieferung ganz oder teilweise abzulehnen, ohne dass der Kunde einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen oder Nachlieferung verlangen kann. Dasselbe gilt, wenn die Lieferung wegen Rohstoffmangel nicht erfolgen kann.<\/p>\n<p>4. G\u00fctebedingungen<br \/>\nEs gelten die zust\u00e4ndigen DIN-Vorschriften. Bei Lieferung von Material 2. Wahl bzw. Sonderposten sind diese DIN-Vorschriften ausgeklammert.<br \/>\nF\u00fcr Qualit\u00e4t, Farbe und alle sonstigen Eigenschaften gelten im \u00dcbrigen Materialproben und Muster ohne die Gebrauchs- und Altersspuren als Durchschnittsmuster.<br \/>\nAngaben \u00fcber Lieferumfang, Aussehen, Ma\u00df und Gewichte sind nur als ann\u00e4hernd zu betrachten und keineswegs zugesicherte Eigenschaften. Es wird keine Gew\u00e4hr daf\u00fcr \u00fcbernommen, dass Lieferungen gleichm\u00e4\u00dfig ausfallen oder mit den vorgelegten Mustern absolut identisch sind.<br \/>\nAbweichungen in der T\u00f6nung, der Nuancierung sowie in den Strukturen m\u00fcssen in Kauf genommen werden, soweit sie im Einzelfall nicht offensichtlich unzumutbar sind. Dies gilt insbesondere bei der Lieferung einer gr\u00f6\u00dferen Partie, die nicht einheitlich abgewickelt werden kann.<br \/>\nKonstruktions- und Form\u00e4nderungen sowie \u00c4nderungen des Lieferumfangs unsererseits bleiben w\u00e4hrend der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich ge\u00e4ndert wird und die \u00c4nderungen f\u00fcr den Kunden zumutbar sind.<\/p>\n<p>5. Preise<br \/>\nDie genannten Preise sind jeweils Nettopreise. Zu diesen Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt gesetzlich vorgeschriebenen H\u00f6he hinzu. Liegen zwischen Vertragsabschlu\u00df und Leistungszeit mehr als 6 Monate, sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu \u00e4ndern, soweit die Preise der Vorlieferanten, die Herstellungskosten, Frachtkosten, \u00f6ffentliche Abgaben oder L\u00f6hne oder sonstige Kosten, die sich auf die Lieferung oder auf die Leistung auswirken, sich erh\u00f6hen.<\/p>\n<p>6. Gew\u00e4hrleistung und M\u00e4ngelr\u00fcgen<br \/>\nMit der Unterzeichnung des Liefer-oder Abnahmescheins sind die Leistungen als m\u00e4ngelfrei anerkannt und abgenommen und geht die Gefahr auf den Kunden \u00fcber.<br \/>\nDie gesamte Lieferung ist unverz\u00fcglich nach \u00dcbernahme und vor ihrer Be- oder Verarbeitung auf ihre einwandfreie vertragsm\u00e4\u00dfige Beschaffenheit zu untersuchen.<br \/>\nFehlmengen sowie offensichtliche M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen.<br \/>\nIm Falle der Beanstandung ist der Kunde verpflichtet,die Ware zun\u00e4chst abzuladen und sachgem\u00e4\u00df zu lagern; evtl. hieraus entstehende Kosten gehen gegen Nachweis zu Lasten von uns. Fehlmengen von bis zu 10% pro Lieferung berechtigen nicht zur Zur\u00fcckweisung der gesamten Lieferung.<\/p>\n<p>Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Ware weiter verarbeitet oder ver\u00e4u\u00dfert hat, nachdem er den Mangel entdeckt hatte oder h\u00e4tte entdecken m\u00fcssen, es sei denn, er weist nach, dass die Verarbeitung oder Ver\u00e4u\u00dferung erforderlich war, um einen gr\u00f6\u00dferen Schaden zu verh\u00fcten.<br \/>\nGrunds\u00e4tzlich gilt aber die Verarbeitung als Anerkenntnis einer vertragsm\u00e4\u00dfigen Lieferung.<br \/>\nBei begr\u00fcndeten ordnungsgem\u00e4\u00df qualifiziert gemeldetet M\u00e4ngeln sind wir verpflichtet, die Leistungen und Waren nach Wahl des Kunden nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, es sei denn, die vom Kunden gew\u00e4hlte Art der Nacherf\u00fcllung ist wegen der hierdurch entstehenden unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohen Kosten gem. \u00a7439 Abs. 3 BGB unzumutbar. In diesem Falle k\u00f6nnen wir ein entsprechendes Wahlrecht aus\u00fcben. Voraussetzung ist, dass die Waren sich noch in dem gleichen Zustand wie bei der Lieferung befinden. Weist der Kunde nach, dass er die Waren ohne Verstoss gegen die R\u00fcgepflicht weiter verarbeitet oder ver\u00e4u\u00dfert hat, so kann er f\u00fcr diesen Teil der Waren eine Minderung des Kaufpreises verlangen.<br \/>\nWeitergehende Anspr\u00fcche werden ausgeschlossen, insbesondere Anspr\u00fcche auf Ersatz von M\u00e4ngelfolgesch\u00e4den, soweit diese nicht auf Vorsatz beruhen.<br \/>\nWir haften insbesondere auch nicht f\u00fcr M\u00e4ngel, die bei der Verwertung der Waren entstehen, zu dem sie nicht geeignet sind. Ebenso haften wir nicht f\u00fcr M\u00e4ngel, die durch unsachgem\u00e4\u00dfe Verarbeitung und Lagerung entstanden sind.<br \/>\nZur M\u00e4ngelbeseitigung hat der Kunde uns die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gew\u00e4hren. Verweigert er diese, so sind wie von der M\u00e4ngelbeseitigung befreit. Wenn wir eine uns gestellte, angemessene Frist und Nachfrist verstreichen lassen. Ohne den Mangel zu beheben, der schon zu Zeitpunkt der Anlieferung bzw. Abnahme bestanden haben muss, kann der Kunde innerhalb von 2 Wochen R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen. Weitere Anspr\u00fcche des Kunden gegen uns und unsere Erf\u00fcllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Sch\u00e4den, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.<br \/>\nDies gilt nicht, soweit in F\u00e4llen des Vorsatzes oder der groben Fahrl\u00e4ssigkeit oder des Fehlers zugesicherter Eigenschaften oder bei Verletzung einer Kardinalpflicht zwingend gehaftet wird.<\/p>\n<p>7. Zahlung<br \/>\nDie Zahlung hat, sofern die Rechnung nichts anderes ausweist, sofort nach Rechnungsdatum oder Abzug in Euro zu erfolgen. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, so k\u00f6nnen wir unbeschadet unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt dem Kunden schriftlich ab Datum des Erhalts von Ware und Rechnung eine Nachfrist von 14 Tagen setzen mit der Erkl\u00e4rung, dass wir nach Ablauf dieser Frist die Erf\u00fcllung dieses Vertrages durch den Kunden ablehnen. Nach erfolgtem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, durch schriftl. Erkl\u00e4rung nach unserer Wahl vom Kaufvertrag zur\u00fcck zu treten oder Schadenersatzt wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen.<br \/>\nKann die Montage oder die Lieferung durch Verschulden des Kunden nicht oder nur zum Teil ausgef\u00fchrt werden, so werden zus\u00e4tzliche Abfahrten und Kosten gesondert in Rechnung gestellt. Zus\u00e4tzliche Arbeiten, die eine neue Anfahrt erfordern, werden mit Fahrtkosten in Rechnung gestellt.<br \/>\nW\u00e4hrend der Dauer des Zahlungsverzuges ist eine Geldschuld zu verzinsen mit 5% &#8211; Punkten Zinsen \u00fcber dem Basiszins soweit auf Kundenseite ein Endverbraucher am Endgesch\u00e4ft beteiligt ist. Sind auf beiden Seiten des Rechtsgesch\u00e4ftes Kaufleute beteiligt, so bel\u00e4uft sich der Verzugszins auf 8% -Punkte Zinsen \u00fcber dem Basiszins. Die Zinsen sind h\u00f6her anzusetzen, soweit wir eine Belastung mit einem h\u00f6heren Zinssatz nachweisen k\u00f6nnen. F\u00fcr jede Mahnung nach Verzug sind wir berechtigt, von dem Kunden Mahnkosten in H\u00f6he von pauschal 10,00 Euro zu fordern.<br \/>\nWechsel und\u2008Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Die Hereingabe von Wechseln bedarf einer ausdr\u00fccklichen vorherigen Vereinbarung. Wechsel und Schecks werden erst nach endg\u00fcltiger Einl\u00f6sung gut geschrieben, durch die Hereingabe bleibt die F\u00e4lligkeit der Forderung unber\u00fchrt. S\u00e4mtliche Spesen und Auslagen gehen zu Lasten des Kunden. F\u00fcr rechtzeitige Einl\u00f6sung oder Protesterhebung \u00fcbernehmen wir keine Gew\u00e4hr.<\/p>\n<p>8. Eigentumvorbehalt und Forderungssicherung<br \/>\nWir behalten uns das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollst\u00e4ndigen Begleichung aller Verbindlichkeiten aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung einschli\u00dflich eines evtl. Kontokorrentsaldos vor. Pf\u00e4ndungen seitens Dritter sind uns sofort anzuzeigen.<br \/>\nDer Kunde ist befugt, die Waren in ordnungsgem\u00e4\u00dfem Gesch\u00e4ftsgang weiter zu ver\u00e4u\u00dfern. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordentlichen Gesch\u00e4ftsbetriebes mit Waren verbinden oder vermischen, die nicht uns geh\u00f6ren.<br \/>\nIn diesem Falle erwerben wir Miteigentum gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 947,948 BGB und zwar entsprechend dem Verh\u00e4ltnisses unses Warenwertes zum Verh\u00e4ltnis des Warenwertes anderer Lieferanten.<br \/>\nSoweit wir kein Miteigentum an der neuen Sache erwerben k\u00f6nnen, ist der Kund erst berechtigt, die Sache zu bearbeiten oder einzubauen, wenn 75% des Kaufpreises bezahlt wurden. In anderem Falle macht er sich schadensersatzpflichtig.<br \/>\nDer Kunde tritt zur Sicherung der Schadenersatzpflicht bzw. der Restkaufpreisforderung von uns alle Forderungen an uns ab, die ihm aus der Verarbeitung und Weiterver\u00e4u\u00dferung erwachsen.<br \/>\nWir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung ist der Kunde auch nach Abtretung erm\u00e4chtigt. Die Befugnis von uns, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt, jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsm\u00e4\u00df nachkommt.<br \/>\nWir k\u00f6nnten verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu geh\u00f6renden Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.<\/p>\n<p>Wenn der Wert der bestehenden Sicherheit die zu sicherenden Forderungen um mehr als 20% \u00fcbersteigt, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet.<\/p>\n<p>9. Sonstige Schadensersatzanspr\u00fcche<br \/>\nF\u00fcr Sch\u00e4den an anderen Sachen, als an denen, welche Vertragsbestandteil sind haften wir nur in F\u00e4llen des Vorsatzes oder der groben Fahrl\u00e4\u00dfigkeit des Verwenders der AGB, dessen gesetzlichen Vetretern oder dessen Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/p>\n<p>10. R\u00fccktritt<br \/>\nTritt der Kunde vom Vertrag ohne rechtlich relevante Gr\u00fcnde zur\u00fcck oder kann der Vertrag aus vom Kunden zu vertretenden Gr\u00fcnden nicht durchgef\u00fchrt werden, so sind wir berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.<\/p>\n<p>11. Schadensersatz<br \/>\nVerlangen wir aufgrund des BGB, der VOB oder der allgemeinen Bedingungen Schadensersatz, so betr\u00e4gt dieser 30% des Kaufpreises\/Werklohns.<br \/>\nDer Schadensbetrag ist h\u00f6her oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen h\u00f6heren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.<br \/>\nSoweit ein Vertrag geschlossen wird, ohne Einbeziehung der VOB, so gilt gem. \u00a7 309 BGB eine Gew\u00e4hrleistungszeit von 1 Jahr, soweit der Vertragspartner kein Endverbraucher ist. Ansonsten bleibt es bei den gesetzl. Gew\u00e4hrleistungsbestimmungen. Soweit der Vertragspartner kein Endverbraucher ist, verj\u00e4hren mithin Anspr\u00fcche wegen eines Mangels nach 1 Jahr nach Gefahr\u00fcbergang.<\/p>\n<p>12. Gerichtsstand<br \/>\nGerichtsstand ist Andernach und zwar auch f\u00fcr Wechsel und Scheckeinzahlungen.<br \/>\nErf\u00fcllungsort ist ebenfalls f\u00fcr beide Seiten Andernach.<\/p>\n<p>13. Rechtsg\u00fcltigkeit<br \/>\nDer Vertrag und die Gesch\u00e4fts- und Lieferbedingungen bleiben auch bei rechtl. Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen\/ihren \u00fcbrigen Punkten verbindlich.<br \/>\nDies gilt nicht, wenn das Festhalten an einem Vertrag eine unzumutbar H\u00e4rte f\u00fcr eine der Parteien darstellen w\u00fcrde.<br \/>\nStand: 01\/2015<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen 1. Vertrag Dieser Vertrag kommt nur unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zustande. Entgegenstehende AGB\u00b4s werden nur in den Punkten wirksam, soweit sie mit vorliegenden Allgemeinen Bedingungen in Einklang stehen. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen sie nur dann Vertragsbestandteil werden, wenn sie ausdr\u00fccklich von uns akzeptiert wurden. 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